Überaktive Blase
Häufiger Harndrang und Inkontinenz, wenn Medikamente nicht ausreichend wirken.
Bei überaktiver Blase und neurogener Blasenfunktionsstörung, die auf Medikamente nicht ausreichend ansprechen, kann eine Injektionstherapie der Blasenmuskulatur infrage kommen. Ob sie für Sie geeignet ist, besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Der Eingriff erfolgt über eine Blasenspiegelung unter örtlicher Betäubung oder auf Wunsch in kurzer Narkose — ambulant oder stationär, je nach Situation.
Nutzen, Risiken, Wirkdauer und Alternativen erläutern wir Ihnen in der persönlichen Aufklärung.
Die Injektionstherapie der Harnblase kommt bei diesen Beschwerdebildern infrage.
Häufiger Harndrang und Inkontinenz, wenn Medikamente nicht ausreichend wirken.
Zum Beispiel bei Multipler Sklerose oder nach einer Rückenmarksverletzung.
Kostenübernahme: Bei entsprechender medizinischer Indikation — etwa überaktive Blase trotz medikamentöser Therapie oder neurogene Blasenfunktionsstörung — wird die Injektionstherapie der Harnblase von den gesetzlichen Kassen und privaten Versicherungen übernommen. Bei Beckenboden- und Inkontinenzbeschwerden kann auch die EMSELLA®-Beckenbodentherapie eine schonende Option sein.
Der Eingriff wird unter örtlicher Betäubung oder auf Wunsch in kurzer Narkose durchgeführt. In der Regel können Sie am selben Tag wieder nach Hause.
Sie kommt für Patienten mit überaktiver Blase infrage, die auf herkömmliche Medikamente nicht ausreichend ansprechen, sowie bei neurogener Blasenfunktionsstörung. Im persönlichen Gespräch klären wir, ob die Therapie für Sie geeignet ist.
Bei entsprechender medizinischer Indikation — etwa überaktive Blase trotz medikamentöser Therapie oder neurogene Blasenfunktionsstörung — wird die Behandlung sowohl von den gesetzlichen Kassen als auch von den privaten Versicherungen übernommen. Wir beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall und informieren Sie über die Kostenübernahme.
Beratung
In einem persönlichen Gespräch klären wir, ob die Behandlung in Ihrem Fall infrage kommt — für Kassen- und Privatpatienten sowie Selbstzahler.